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Wie die Schweizer Polizei am Dienstag mitteilte, wurde eine Gruppe von Personen im Zusammenhang mit der Beihilfe zum Selbstmord mittels einer speziellen Kapsel festgenommen. Die Verhaftungen fanden im Kanton Saffuza in der Nordschweiz statt. Ein Gericht im Kanton Saffuza hat ein Strafverfahren gegen eine Gruppe von Personen eröffnet, die zur Selbsttötung angestiftet und Beihilfe dazu geleistet haben sollen, teilte die örtliche Polizeibehörde mit und fügte hinzu, dass sich einige der Verdächtigen bereits in Haft befinden.

Nach Angaben der Schweizer Medien wurde die Sterbehilfekapsel, die auch als „Sarco“ (von „Sarkophag“) bezeichnet wird, am Montag zum ersten Mal eingesetzt. Die kantonalen Behörden wurden über den Vorfall informiert, der sich in einem Ferienhaus in der Gemeinde Merihausen ereignete.

Die Polizei fand die Kapsel und die verstorbene Person; eine Autopsie der Leiche wird durchgeführt.

Bei der Kapsel handelt es sich um ein Minicab mit einem Liegesessel. Nachdem die Person, die Selbstmord begehen möchte, sich hingelegt hat, beantwortet sie eine Reihe von Fragen, um Sicherheit über ihre Entscheidung zu erlangen. Wenn sie bereit ist, drückt sie selbst auf einen Knopf, der Stickstoff freisetzt. Nach ein paar Atemzügen verliert sie das Bewusstsein und stirbt, erklärt die Organisation, die das Gerät „bewirbt“.

Im Juli wurde dieses Gerät zum ersten Mal der Öffentlichkeit vorgestellt (LESEN Sie unseren News), und seine Befürworter versuchten, die erste Zulassung für seine Verwendung in der Schweiz zu erhalten. Damals protestierten die Medien und Teile der Öffentlichkeit, und es begann eine Debatte über die Rechtmäßigkeit dieser Art von Sterbehilfeleistung.

Am Montag antwortete die Schweizer Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider auf Fragen von Parlamentariern, dass diese Kapsel illegal sei. Sie erklärte, dass sie nicht den Sicherheitsanforderungen für diese Art von Gerät entspricht und dass die Verwendung von Stickstoff nicht mit den Vorschriften für chemische Produkte übereinstimmt.

In der Schweiz ist die Beihilfe zum Suizid seit den 1940er Jahren legal, sofern die Einrichtung, die die Sterbehilfe leistet, keinen materiellen Nutzen daraus zieht. Das Verfahren muss von einem Arzt überwacht werden.

Wer Hilfe in einer seelischen Krise benötigt, kann sich an die 24-Stunden-Helpline für Kinder und Jugendliche wenden: 116 111 oder bei der 24-Stunden-Hilfsstelle für Erwachsene in psychischen Krisen: 0800 -111 0 222 (katholische Telefonseelsorge) oder 0800 -111 0 111 (evangelische Telefonseelsorge).

Bei einem lebensbedrohlichen Notfall wählen Sie die Nummer 112 (Rettungsdienst) oder 110 (Polizei).

[Quellen: PAP.pl vom 24.09.2024, HLI]